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Ersteinstellung auf die Schlafmaskentherapie

PAP Therapie

Wenn bei Ihnen mit Hilfe der Polygraphie und/oder der Polysomnographie eine behandlungsbedürftige Schlafapnoe festgestellt wurde, werden wir Sie ausführlich über die Diagnose und die Behandlungsmöglichkeiten in einem persönlichen Arztgespräch informieren.

Wichtige Allgemeinmaßnahmen bei der Schlafapnoe sind hier in der Regel

  • Gewichtsreduktion
  • Alkohol am Abend meiden
  • Gute Schlafhygiene

Für Atempausen nur oder vor allem in Rückenlage kommt eine Verhinderung der Rückenlage durch ein Lagetraining in Betracht.

Bei mittelgradigen und schwergradigen Befunden und auch bei leichtgradigen Befunden mit Symptomen oder Begleiterkrankungen ist die Therapie der Wahl eine PAP-Therapie =positive airway pressure, oft auch „Überdrucktherapie“ oder „Schlafmaske“, meist CPAP –Therapie genannt.

C – Continous    P - Positive         A - Airway          P - Pressure

Durch diese Therapie wird meist eine komplette Normalisierung der Atmung im Schlaf erreicht. Die Therapiegeräte arbeiten mit Hilfe der normalen Raumluft, indem sie eine Luftschiene im Rachen erzeugen wird der obere Atemweg wieder durchgängig und die Atemluft kann normal in die Lungen fließen.

Ersteinstellung im Schlaflabor

Die PAP Therapie wird im Schlaflabor eingeleitet unter polysomnographischer Messkontrolle (Link zu Polysomnographie). In der Regel werden dafür zwei Nächte im Schlaflabor gebraucht. Wir ermitteln hier den erforderlichen Therapiedruck und das Ansprechen der Werte auf die Therapie. Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen sind die ganze Nacht vor Ort und beraten Sie bei dem ersten Anlegen der Maske und der Bedienung des Gerätes, bei Fragen oder Problemen können Sie direkt klingeln. Bei Problemen mit der Maske kann nachts ein Maskenwechsel erfolgen. Häufig werden Geräte mit automatischer Regulation eingesetzt (APAP - Geräte), allerdings legen wir die Druckgrenzen fest. Die Therapie soll optimal eingestellt sein, bevor Sie in die Phase der häuslichen Gerätenutzung übergehen.

Manchmal wird - in schweren Fällen - auch ein anderes Therapiegerät erforderlich sein (Bilevel S Therapie, Bilevel ST Therapie, ASV Therapie), selten eine zusätzliche Sauerstoffgabe. Die Anzahl der erforderlichen „Einstellnächte“ ist abhängig von der Art und Schwere der Atemstörung und den vorhandenen Begleiterkrankungen.

Die Therapiegeräte werden vom Schlaflabor verordnet, das heißt sie erhalten von uns ein Rezept (Hilfsmittelrezept) über das erforderliche Therapiegerät und Zubehör.  Die Kosten werden von den gesetzlichen Kassen komplett übernommen.

Bei Privatversicherten ist die Kostenübernahme abhängig vom Vertrag, Probleme mit der Kostenübernahme sind sehr selten.

Es gibt spezielle Versorgerfirmen (sogenannte „Atemcenter“), bei denen Sie die Therapiegeräte erhalten können. In der Nähe unseres Schlaflabors finden Sie mehrere Firmen, die sie gut beraten und versorgen können.

Wenn Sie dann mit Gerät und Maske versorgt sind und die Therapie gut eingestellt ist, gehen Sie zur häuslichen Nutzung über. Das Therapiegerät sollten Sie prinzipiell dann zu Hause jede Nacht tragen, da nur so eine gute Gewöhnung an Gerät und Maske erfolgen kann und nur so der Körper vor den schädlichen Atempausen geschützt ist. Auch auf Reisen sollten Sie das Gerät in der Regel mitführen. Wenn Sie das Gerät allerdings zum Beispiel im Rahmen einer Erkältung oder einer unvorhersehbaren Übernachtung auswärts einmal nicht tragen können, brauchen Sie sich aber nicht sorgen, einzelne Nächte ohne Gerät belasten den Körper in der Regel nicht. Allerdings entstehen die Atempausen wieder wie zuvor, die Therapiegeräte haben leider keinen anhaltenden Effekt (vergleichbar mit einer Brille).

Die Schlafmaskentherapie wird in der Regel sehr gut vertragen. Gelegentlich kann es zu einem Trockenheitsgefühl in Mund, Nase oder Rachenraum oder morgendlichem Fließschnupfen kommen. In diesem Fall kann von uns die Verordnung eines Luftbefeuchters erfolgen, der die Beschwerden meist rasch verbessert.

Manchmal können Druckstellen durch die Maske entstehen oder Luft kann seitlich abblasen. Bitte korrigieren Sie dann zunächst den Maskensitz, falls dies keine Besserung bringt, kontaktieren Sie die Firma, die Ihnen das Therapiegerät ausgehändigt hat. Die Telefonnummer der Firma finden Sie auf Ihrem Therapiegerät. Bei Unklarheiten können Sie sich auch direkt telefonisch an uns wenden.

Falls Sie andere therapieassoziierte Probleme bemerken, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Verlaufskontrollen

Wir sind Ihr dauerhafter Ansprechpartner bei Problemen oder Fragen rund um Ihre Schlafmaskentherapie. Die Folgebetreuung nach der Einstellung ist uns besonders wichtig und unterscheidet uns von den meisten anderen Schlaflaboren. Dabei bieten wir neben regulären Nachkontrollen auch eine spezielle Maskensprechstunde an.

Wenn Sie aufgrund einer Schlafapnoe auf ein Therapiegerät eingestellt wurden, können wir diese Geräte auslesen. Dabei erhalten wir Informationen über Ihre Gerätenutzung, Ihren Druckbedarf, die Dichtigkeit der Maske und die Anzahl der Atempausen pro Stunde während der Gerätenutzung. Routinemäßig führen wir diese Auslesung einmal nach Ersteinstellung durch. Weitere Auslesungen sind nur bei Problemen erforderlich oder bei speziellen Therapiearten (Beatmungstherapie).

Eine erste Kontrolle bei uns erfolgt in der Regel - je nach Krankheitsschwere und Therapieerfolg- 2-6 Monate nach Ersteinstellung. Ein Termin hierfür wird in der Regel direkt nach der Ersteinstellung vereinbart.

Am vereinbarten Termin lesen wir die in Ihrem Gerät gespeicherten Therapiedaten aus und sprechen mit Ihnen über den häuslichen Therapieverlauf und Ihr Befinden.

Bitte bringen Sie daher immer Ihr Therapiegerät mit, zudem auch Ihre Maske.

In der Regel 6 Monate nach Therapieeinstellung und im Verlauf einmal jährlich sollte zur Überprüfung des anhaltenden Therapieerfolges eine Polygraphie (Gerät zur Messung der Atmung und Sauerstoffsättigung in der Nacht) erfolgen. Diese wird in der Regel von Ihrem behandelnden HNO-Arzt, Lungenfacharzt oder Kardiologen, selten auch von Ihrem Hausarzt direkt oder von uns durchgeführt.

Bitte vereinbaren Sie hierzu rechtzeitig einen Termin bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin.

Das Maskensystem sollten Sie nach einem Jahr austauschen. Dies ist ohne Rezept über den Versorger der Krankenkasse (das Atemcenter, in dem sie das Gerät erhalten haben) möglich.

Therapieoptimierung

Sollte die jährliche Polygraphiekontrolle Auffälligkeiten zeigen, wird Sie Ihr Arzt gegebenenfalls wieder ins Schlaflabor schicken. Hier führen wir dann in der Regel eine Kontrollnacht im Schlaflabor mit Ihrem Therapiegerät durch, um zu sehen, ob die Atemstörung noch ausreichend behandelt ist. Manchmal kann es nach einigen Jahren der Behandlung erforderlich werden, den Therapiedruck zu verändern, manchmal ist ein anderes Maskensystem erforderlich. Vor allem durch Gewichtszunahme oder Begleiterkrankungen der Lunge kann es auch nötig sein, dass das Therapiegerät geändert werden muss (zum Beispiel Umstellung auf eine Bilevel Therapie oder ähnliches).

Beratung zu Therapiealternativen

Über 90% der Patientinnen und Patienten kommen unserer langjährigen Erfahrung nach gut mit der Schlafmaskentherapie zurecht. Wenn Sie aber nicht zurechtkommen, bieten wir gerne eine Beratung zum Thema Therapiealternativen an. Hierbei ist es häufig erforderlich, nochmals eine aktuelle Messung im Schlaflabor durchzuführen. Im Anschluss werden dann die Möglichkeiten besprochen.

 

Schlaflabor Durlach, Praxis für Innere Medizin, Schlafmedizin und hausärztliche Versorgung

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